Förderung E-Lastenräder NRW

Das Land NRW unterstützt den Kauf von E-Lastenrädern für Unternehmen und Kommunen.

Förderhöhe für Unternehmen* bis zu 30 % des Kaufpreises (max. 2.100 €)
Förderhöhe für Kommunen bis zu 60 % des Kaufpreises (max. 4.200 €)

* Zu Unternehmen zählen z.B.: GmbH, gGmbH, KG, AG, OHG, GbR, eG (Eingetragene Genossenschaft), e.V. (eingetragener Verein), AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts), Einzelunternehmen mit Gewerbeschein, Ärzte und Anwälte, die in einer Kammer eingetragen sind

VORAUSSETZUNGEN:
Das elektrische Lastenfahrrad muss eine Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer aufweisen und eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Ein verlängerter Radstand ODER
b) Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

FÖRDERFÄHIG SIND:
5 Lastenfahrräder pro Jahr

WICHTIG: Sie dürfen das Lastenrad erst kaufen, wenn der Antrag bewilligt ist.

Informationen zur Förderung sowie Links zu den Antragsformularen finden Sie hier.

Für den Förderantrag benötigen Sie ein Angebot über ein Lastenfahrrad, das wir Ihnen gerne erstellen. Wir haben einen kleinen Leitfaden für das Ausfüllen des Antrags erstellt, den Sie hier herunterladen können: Leitfaden Förderung E-Lastenräder

INTERESSANT: Auch Personen-Transporträder wie das Hase Pino, das OPair und das VeloPlus von Van Raam und eventuell weitere Räder mit verlängertem Radstand und einer Transportmöglichkeit von mehr als 70 kg können als Lastenräder zählen. Sprechen Sie uns darauf an.

HINWEIS: Die Lastenradförderung für Privatpersonen ist seit 01.04.2020 ausgelaufen.

 

Diese Angaben haben wir in Gesprächen mit der zuständigen Stelle bei NRW direkt erhalten. Sie sind ohne Gewähr.